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Rechtliche Hinweise
Fülscher Fleischwaren

AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fülscher Fleisch & Wurst GmbH · Seestermühe Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen A.) Geltungsbereich: Diese Bedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen Verkäufer und Käufer, soweit nicht besondere Vereinbarungen schriftlich getroffen werden. Sie werden mit der erstmaligen Abnahme der Ware/Tiere nach Bekanntgabe dieser Bedingungen verbindlich anerkannt. Sollten bisher andere Bedingungen Gültigkeit gehabt haben, so treten diese in demselben Zeitpunkt außer Kraft. Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nicht, was der Käufer gleichzeitig versichert. B.) Einkaufsbedingungen: 1.) Beim Einkauf von Schlachttieren erfolgt der Eigentums- und Gefahrenübergang ab dem Zeitpunkt der Verladung des Schlachttieres. Bis zur Freigabe des Tieres nach der gesetzlichen Schlachttieruntersuchung in der Schlachtstätte trägt der Lieferant/Verkäufer die Beweislast für die Mangelfreiheit des Schlachttieres. Den Lieferanten trifft die alleinige volle Beweislast dafür, dass die Tiere bei Übergabe frei von Mängeln sind. a) Alle rechtlich vorgeschriebenen Dokumente, wie z.B. Tierpass und Lebensmittelketteninformation werden vom Verkäufer ordnungsgemäß beigebracht. b) Der Käufer verpflichtet sich, das Vieh gesund, einwandfrei handelsfähig, frei von Rückständen und verdeckten Mängeln im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen und des vereinbarten Zwecks abzuliefern, sodann geht die Gefahr des Untergangs bzw. der Beschädigung mit der Übergabe über. c) Ebenso ist das Vieh nach den Vorschriften der Viehverkehrsordnung so zu kennzeichnen, dass der Herkunftsbetrieb auch nach der Schlachtung zu erkennen ist. Uns aus nicht ordnungsgemäßer Kennzeichnung entstehende Schäden sind zu ersetzen. 2.) Werden im Fleisch bei der Untersuchung im Betrieb des Käufers oder seiner Abnehmer Rückstände im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen festgestellt, dann trägt der Verkäufer alle hierdurch entstehenden Kosten und hat einen evtl. erhaltenen Kaufpreis zurückzuzahlen. 3.) Das angekaufte Vieh wird nach Vereinbarung oder nach Schlachtgewicht und Fleischqualität bezahlt. Der Preis verringert sich jeweils um die Vorkosten (Erfassungskosten, Transportkosten sowie sonstige Vorkosten). Preisabschläge für Mindererlöse aufgrund von Mängeln sind möglich. a) Wir erteilen für jeden Einkauf eine Gutschrift. Der Verkäufer hat diese unverzüglich auf ihre Richtigkeit, insbesondere im Hinblick auf den ausgewiesenen Umsatzsteuersatz zu überprüfen. Beanstandungen sind innerhalb von 14 Tagen schriftlich einzureichen. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen. b) Der Ausweis eines unrichtigen Steuersatzes bzw. ein genereller Wechsel in der Besteuerungsart ist uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 3.) Wir sind berechtigt, gegenüber der Kaufpreisforderung des Lieferanten auch mit Gegenansprüchen aufrechnen und insbesondere ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen mit Ansprüchen, die aus anderen Vertragsverhältnissen mit dem Lieferanten stammen. C.) Lieferungs- und Zahlungsbedingungen: 1.) Erfüllungsort für alle Lieferungen ist der Versandort. 2.) Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Erfüllung aller aus der Geschäftsverbindung mit uns bestehenden Verpflichtungen. Falls eine Kaufpreisforderung durch Saldoziehung untergehen sollte, gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für die Forderung aus dem Saldo (Kontokorrent-Eigentumsvorbehalt). Wenn unsere Forderung um mehr als 50% überdeckt ist, sind wir auf Wunsch des Käufers verpflichtet, bei einem entsprechenden Teil der gelieferten Ware auf unseren Eigentumsvorbehalt zu verzichten. Sollte der Käufer die Ware vor ihrer vollständigen Bezahlung oder vor vollständiger Abdeckung des Saldos veräußern, gilt folgendes für den Eigentumsvorbehalt: a) Rechte und Ansprüche aus der Lieferung uns gehörender Ware an Dritte sind im Voraus an uns abgetreten, insbesondere also die Kaufpreisforderung gegen den Käufer der Ware, dies gilt anteilsmäßig auch dann, wenn der Weiterverkauf zusammen mit anderen, nicht oder nicht allein aus unseren Lieferungen hergestellten Waren erfolgt. Die Abtretung ist hiermit angenommen. b) Aus der Weiterverarbeitung hervorgehende Ware wird unmittelbar unser Eigentum. Bei der Verarbeitung oder untrennbarer Vermischung mit anderen nicht uns gehörenden Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung. c) Pfändungsversuchen oder sonstigen Zugriffen Dritter gegen unser Vorbehaltseigentum oder die an uns abgetretenen Forderungen und Rechte ist sofort zu wiedersprechen. Der Käufer verpflichtet sich, uns hiervon wie von jeder anderen Gefährdung unseres Eigentums auf schnellsten Wege zu benachrichtigen. d) Unbeachtet der Abtretung und des Einzugsrechtes ist der Käufer zur Einziehung der Forderung solange berechtigt, als er seinen Vertragsverpflichtungen nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Auf unser Verlangen hat der Käufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntzugeben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazu gehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. 3.) Angebote und Preisangaben sind freibleibend. Unsere Preise verstehen sich in Euro. Ausgleichabgaben gehen zu Lasten des Käufers. Änderungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. 4.) Zahlungen haben, falls nichts anderes vereinbart, innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungstag ohne jeden Abzug zu erfolgen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden Verzugszinsen, mindestens in Höhe von 2 % pro Jahr, über den jeweils geltenden Basissatz der Europäischen Zentralbank sowie alle durch Zahlungserinnerung entstehenden Kosten berechnet. 5.) Vereinbarungen, die von diesen Bedingungen abweichen, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. 6.) Gewährleistung, Haftung: Voraussetzung für sämtliche Gewährleistungsansprüche ist, dass die nachstehenden Lagerhinweise genauestens beachtet werden. Der Empfang der Ware ist unter Angabe von Tag und Stunde zu bestätigen. Die Ware ist unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen. Sich aus der Überprüfung ergebene Reklamationen sind unmittelbar und ebenfalls unverzüglich an uns zu richten. Mangelrügen müssen spätestens innerhalb von 3 Tagen und vor Weitergabe an Dritte bei uns angezeigt sein. In diesem Fall werden wir die Ware durch unseren Beauftragten prüfen lassen. Bis dahin hat der Käufer die Ware mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes und unter Beachtung der Lagerhinweise aufzubewahren. Ist die Ware verbraucht, so muss ein Muster der beanstandeten Ware aufbewahrt werden und an unseren Beauftragten ausgehändigt werden. Bei begründeten Mängeln erfolgt nach unserer Wahl Ersatzlieferung oder Ersatz des Minderwertes. Wenn wir eine uns gestellte angemessene Frist verstreichen lassen ohne Ersatz geleistet zu haben, so kann der Käufer Wandlung oder Minderung verlangen. Weitere Ansprüche des Käufers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Vernetzung vertraglicher Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen. 7.) Lagerhinweise: Roh- bzw. Dauerwurst darf nicht in Kühlräumen oder Kühlschränken gelagert werden. Die Ware ist sofort nach Anlieferung aus den Kartons zu nehmen und in luftig-trockenen, vor Sonneneinwirkung geschützten Räumen so aufzuhängen, dass sie einander nicht berühren. Frischwurst ist sofort zu kühlen. Dosen sind in kühlen, trockenen Räumen aufzubewahren. Bei Halbkonserven ist das Herstellungs- oder Haltbarkeitsdatum zu beachten. Für die Lagerung und Aufbewahrung sind in erster Linie die Hygienevorschriften der einzelnen Bundesländer maßgebend. Im Übrigen ist die Ware entsprechend unseren Lagerhinweisen, die auf den Verpackungen abgedruckt sind, zu lagern. Bei nicht ordnungsgemäßer Lagerung der Ware ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. 8.) Gerichtsstand Als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten gilt Elmshorn als vereinbart. Sollten einzelne Bestimmungen der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Soweit Beschränkungen von Rechten wegen ihres Umfangs unwirksam sind, bleiben sie insoweit bestehen, als sie wirksam vereinbart werden können. 9.) Die Fülscher Fleisch & Wurst GmbH beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Streitigkeiten über den geschlossenen Vertrag und dessen Ausführung können vor der Vermittlungsstelle der Handwerkskammer Lübeck verhandelt werden. Kontaktdaten: Handwerkskammer Lübeck, Breite Straße 10/12, 23552 Lübeck Telefon: 0451/1506-203, E-Mail: vermittlungsstelle@hwk-luebeck.de Fülscher Fleisch & Wurst GmbH, Allg. Geschäfts- und Lieferbedingungen Stand Juni 2018
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